Dieser Vertrag vermittelt dem Netznutzer (als Lieferant oder Letztverbraucher) den Zugang zum gesamten Elektrizitätsversorgungsnetz der NordNetz GmbH.
- Preisblätter Netzentgelte Strom / PDF (126 KB)
- Netznutzungsvertrag (Lesefassung) / PDF (140 KB)
- Kontaktdatenblatt Netzbetreiber / XLSX (550 KB)
- Kontaktdatenblatt Netznutzer / XLSX (16 KB)
- Vereinbarung über den elektronischen Datenaustausch (EDI) / PDF (92 KB)
- BK6-168 Anlage 4: Sperrauftrag / XLSX (24 KB)
- Zuordnungsvereinbarung / PDF (37 KB)
Der Netznutzungsvertag vermittelt dem Netznutzer den Zugang zum gesamten Elektrizitätsversorgungsnetz der NordNetz GmbH und regelt die Rechte und Pflichten der Vertragspartner betreffend den Zugang zum Elektrizitätsversorgungsnetz zum Zwecke der Entnahme elektrischer Energie.
Voraussetzung für die Netznutzung ist das Bestehen eines reinen Stromliefervertrages (ohne Netznutzung) zwischen dem Netznutzer und einem oder mehreren Stromlieferanten.
Gegenstand dieses Vertrages ist die Anschlussnutzung eines letztverbrauchenden Kunden. Er regelt die Rechte und Pflichten, die sich aus der Belieferung über diesen Anschluss und dessen Nutzung zur Entnahme von Elektrizität ergeben und wird zwischen dem Anschlussnutzer und der NordNetz GmbH geschlossen.
Anlagen zum Netznutzungsvertrag Weiterverteiler
- Anlage 1 zum Netznutzungsvertrag / PDF (181 KB)
- Anlage 2 Entgelt für singulär genutzte Betriebsmittel / PDF (103 KB)
- Anlage 3 - Netzreservekapazität / PDF (121 KB)
- Anlage 3.1 - Formular zur Anmeldung von Netzreservekapazität / PDF (136 KB)
- Anlage 3.2 - Darstellung der Systematik von Netzreservekapazität / PDF (27 KB)
Gegenstand dieses Vertrages ist der Anschluss der elektrischen Anlage des Anschlussnehmers an das Elektrizitätsversorgungsnetz der NordNetz GmbH. Er regelt die Rechte und Pflichten der Vertragspartner und wird zwischen dem Anschlussnehmer und der NordNetz GmbH geschlossen.
Anlagen zum Netzanschlussvertrag
- Informationsblatt zum Datenschutz / PDF (62 KB)
- Netzanschlussvertrag Anlage 1: Technische Spezifikation Netzanschluss / PDF (757 KB)
- Netzanschlussvertrag Anlage 2: Technische Betriebsrichtlinie / PDF (435 KB)
- Netzanschlussvertrag Anlage 3: Allgemeine Bedingungen für Netzanschlüsse ab Mittelspannung / PDF (66 KB)
- Netzanschlussvertrag Anlage 4: Grundregeln zur Netzführung / PDF (71 KB)
- Netzanschlussvertrag Anlage 5: Regelungen für Neuanschlüsse und Anschlussänderungen / PDF (38 KB)
Dieser Vertrag regelt die Rechte und Pflichten zur Durchführung des Messstellenbetriebs einschließlich der mess- und eichrechtskonformen Messung an den Messlokationen von Letztverbrauchern und Anlagenbetreibern durch einen nicht mit dem Netzbetreiber identischen Messstellenbetreiber.
Freiwillige bilaterale Vereinbarungen nach Ziffer 5 GPKE
Gemäß Bundesnetzagentur-Beschluss BK6-06-009 vom 11.07.2006, Ziffer 5, können unter bestimmten Voraussetzungen zur Abwicklung der Geschäftsprozesse freiwillige bilaterale Vereinbarungen zur Verwendung eines anderen Datenformates oder anderer Nachrichtentypen sowie zur Anpassung einzelner Prozessschritte aus der Anlage zum Beschluss BK6-06-009 (Geschäftsprozesse zur Kundenbelieferung mit Elektrizität, GPKE) getroffen werden.
Folgende Möglichkeiten bietet die NordNetz GmbH allen relevanten Netznutzern an:.
Ergänzungsvereinbarung zum Netznutzungsvertrag Strom – Bilanzkreiswechsel ohne Stammdatenänderungsmeldungen
Mit dieser Vereinbarung werden für den Geschäftsprozess Stammdatenänderung (Beschluss BK6-06-009, Ziffer 1 f) die Verwendung eines anderen Datenformates /Nachrichtentyps sowie die Anpassung einzelner Prozessschritte aus der Anlage zur Festlegung BK6-06-009, GPKE, in der geänderten Fassung vom 28.10.2011 vereinbart.
Ergänzungsvereinbarung zum Netznutzungsvertrag Strom zur Ersatzbelieferung außerhalb der Niederspannung
Mit dieser Vereinbarung wird die Ersatzbelieferung von Anschlussnutzern außerhalb der Niederspannung geregelt.
Ergänzungsvereinbarung zum Netznutzungsvertrag Strom – Unterbrechung und Wiederherstellung der Anschlussnutzung im Auftrag des Lieferanten
Hier finden Sie den Nachweis für Wiederverkäufer - die sogenannte Wiederverkäuferbescheinigung - von Erdgas und/oder Elektrizität für Zwecke der Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers (§13b Abs. 2 Nr. 5b und Abs. 5 UStG) - USt 1 TH
Störungs- und Servicenummer
- Tel.
- 0 41 06-9 99 80 33 0 41 06-9 99 80 33