NordNetz muss bestimmten allgemeinen Mitteilungs- bzw. Bekanntmachungspflichten nachkommen, die sich unter anderem aus Beschlüssen der Bundesnetzagentur oder aus den Verordnungen Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) bzw. Niederdruckanschlussverordnung (NDAV) ableiten. Die aktuellsten Bekanntmachungen finden Sie auf diesen Seiten.
Bekanntmachungen zum 01.01.2024
Die NordNetz GmbH übernimmt zum 01.01.2024 von der Schleswig-Holstein Netz AG die Funktion des Netzbetriebes der Strom- und Gasversorgungsnetze in den Gemeinden Henstedt-Ulzburg und Schenefeld.
NordNetz tritt damit ab dem 01.01.2024 nach § 25 Abs. 2 der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Elektrizitätsversorgung in Niederspannung (NAV) bzw. der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Gasversorgung in Niederdruck (NDAV) an Stelle von Schleswig-Holstein Netz in die sich aus den Netzanschlussverhältnissen nach der NAV bzw. der NDAV ergebenden Rechte und Pflichten ein. Die Vertragsbedingungen bleiben inhaltlich unverändert.
Die Energielieferverhältnisse verbleiben bei den bisherigen Lieferanten und werden durch den Wechsel des Netzbetreibers nicht berührt.
Bekanntmachung zum 01.01.2023
Die NordNetz GmbH übernimmt zum 01.01.2023 von der Schleswig-Holstein Netz AG die Funktion des Netzbetriebes der Stromversorgungsnetze in den Gemeinden/Städten Rellingen, Großhansdorf, Meldorf und Heiligenhafen sowie der Gasversorgungsnetze in der Gemeinde Großhansdorf.
NordNetz tritt damit ab dem 01.01.2023 nach § 25 Abs. 2 der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Elektrizitätsversorgung in Niederspannung (NAV) bzw. der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Gasversorgung in Niederdruck (NDAV) an Stelle von Schleswig-Holstein Netz in die sich aus den Netzanschlussverhältnissen nach der NAV bzw. der NDAV ergebenden Rechte und Pflichten ein. Die Vertragsbedingungen bleiben inhaltlich unverändert.
Die Energielieferverhältnisse verbleiben bei den bisherigen Lieferanten und werden durch den Wechsel des Netzbetreibers nicht berührt.
Bekanntmachung zum 01.01.2022
Die NordNetz GmbH übernimmt zum 01.01.2022 von der Schleswig-Holstein Netz AG die Funktion des Netzbetriebes der Stromversorgungsnetze in der Gemeinde Ammersbek.
NordNetz tritt damit ab dem 01.01.2022 nach § 25 Abs. 2 der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Elektrizitätsversorgung in Niederspannung (NAV) an Stelle von Schleswig-Holstein Netz in die sich aus den Netzanschlussverhältnissen nach der NAV ergebenden Rechte und Pflichten ein. Die Vertragsbedingungen bleiben inhaltlich unverändert.
Die Energielieferverhältnisse verbleiben bei den bisherigen Lieferanten und werden durch den Wechsel des Netzbetreibers nicht berührt.
Bekanntmachung zum 01.01.2021
NordNetz gibt gemäß § 4 Nr. 3 der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Elektrizitätsversorgung in Niederspannung (Niederspannungsverordnung – NAV) sowie Gasversorgung im Niederdruck (Niederdruckanschlussverordnung – NDAV) folgende Änderungen der Ergänzenden Bedingungen öffentlich bekannt. NordNetz hat die für ihr Netzgebiet geltenden Ergänzenden Bedingungen zur NDAV nebst Anlage sowie die Ergänzenden Bedingungen zur NAV nebst Anlage angepasst. Die Anpassung wird zum 1. Januar 2021 wirksam.
Bekanntmachung zum 01.07.2024
NordNetz führt die Technischen Anschlussbedingungen für den Anschluss an das Niederspannungsnetz (TAB NS Nord 2023 V2.0) ein.
Die neuen Technischen Anschlussbedingungen sind nur für Anlagen anzuwenden, die neu an das Niederspannungsnetz von NordNetz angeschlossen werden bzw. bei einer Erweiterung oder Veränderung einer Kundenanlage. Die TAB NS Nord treten mit Wirkung zum 01.07.2024 in Kraft.