EEG-Umlage
Regelungen und Informationen
Die EEG-Umlage ist ein fester Bestandteil des Strompreises. Durch sie wird die Einspeisevergütung für Strom aus Erneuerbaren Energien refinanziert und auf die Stromkunden verteilt. Von den Übertragungsnetzbetreibern wird die EEG-Umlage jährlich ermittelt und auf der gemeinsamen Internetplattform www.netztransparenz.de veröffentlicht (i.d.R. am 15. Oktober für das Folgejahr). Hier finden Sie auch viele weitere Informationen zum Thema EEG-Umlage.
Jahr | EEG-Umlage [Cent/kWh] | Verminderter EEG-Umlagesatz [Cent/kWh] |
---|---|---|
2014 | 6,240 | 1,8720 (30%) |
2015 | 6,170 | 1,8510 (30%) |
2016 | 6,354 | 2,2239 (35%) |
2017 | 6,880 | 2,7520 (40%) |
2018 | 6,792 | 2,7618 (40%) |
2019 |
6,405 | 2,5620 (40%) |
2020 | 6,756 | 2,7024 (40%) |
2021 | 6,500 | 2,6000 (40%) |
2022 | 3,723 | 1,4892 (40%) |
Mit dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) 2014 (01.08.2014 in Kraft getreten) wurde festgelegt, dass die EEG-Umlage auch für selbst erzeugten und eigenverbrauchten Strom aus Stromerzeugungsanlagen zu erheben ist. Ziel dieser Änderungen ist es, die Kosten der Energiewende zu minimieren und verursachergerechter zu verteilen (§ 61 EEG). Die Regelungen werden in der aktualisierten EEG-Fassung in modifizierter Form fortgeführt.
Meldepflichten
Grundsätzlich ist jeder Anlagenbetreiber meldepflichtig, sofern die erforderlichen Daten nicht offenkundig beim Netzbetreiber bekannt sind. Ausgenommen von der Meldepflicht zur EEG-Umlage sind Photovoltaik-Anlagen mit einer installierten Leistung unter 7 kWp und andere Energieträger unter 1 kW.