Musterverträge für Messstellenbetreiber
Sind Sie bereits als Messstellenbetreiber in unserem Netz tätig? Oder möchten Sie als neuer Marktpartner mit uns einen Messstellenbetreiber-Rahmenvertrag abschließen? Dann sind Sie hier richtig.
Auf Kundenwunsch kann der Messstellenbetrieb abweichend vom grundzuständigen Messstellenbetreiber von einem Dritten durchgeführt werden. Auf dieser Seite stellen wir Musterverträge, sowie weitere Dokumente und Informationen für dritte Messstellenbetreiber zur Verfügung.
Messstellenbetreiberrahmenvertrag Strom
Dieser Vertrag regelt die Rechte und Pflichten zur Durchführung des Messstellenbetriebs einschließlich der mess- und eichrechtskonformen Messung an den Messlokationen von Letztverbrauchern und Anlagenbetreibern durch einen nicht mit dem Netzbetreiber identischen Messstellenbetreiber. Darüber hinaus wird die Verfahrensweise zur Rücksendung von Zählern festgelegt.
Rahmenvereinbarung zur Nutzung von Zählern und Wandlern
Die zur Messeinrichtung gehörenden Zähler / Strom- und Spannungswandler werden dem Messstellenbetreiber zur Nutzung angeboten.