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Mittelspannungsanlage anschließen

Der Einspeiserprozess für PV Anlagen in der Mittelspannung

Zum Anschluss einer Anlage gemäß des Erneuerbaren Energiengesetz (EEG) an unser Netz benötigen wir von Ihnen folgende Unterlagen:

Erklärvideo:

Anmeldung von Energieanlagen (Nieder/Mittel- und Hochspannung)

Zur Anmeldung

Zur Anmeldung Ihrer Erzeugungsanlage benötigen wir folgende Unterlagen:

  

  1. Lageplan (inkl. Angaben zu Flur, Flurnummer und Grundstücksgrenze)
  2. Übersichtsschaltplan (inkl. Bestandsanlagen und Zählernummern) – Nutzen Sie dafür unser Tool
  3. Vollmacht des Grundstückseigentümers bei fremden Flächen 
  4. Datenblatt E8 zur Anmeldung einer Erzeugungsanlage

Zum Auftrag

  1. Auftrag für den Stromanschluss einer Erzeugungsanlage (dieses Formular wird Ihnen mit dem Angebot übersandt)
  2. Bitte veranlassen Sie die Registrierung (auch schon in der Planungsphase) im Markstammdatenregister und senden Sie uns die SEE- Nr. zu 

Sie errichten eine kundeneigene Mittelspannungsstation? Dann benötigen wir von Ihnen zusätzliche Unterlagen:

Stationsunterlagen

Beim Bau einer kundeneigenen Mittelspannungsstation sind die Stationsunterlagen (siehe E.4) gemäß TAB Mittelspannung inkl. ergänzende Bedingungen von SH Netz zur Prüfung beim Netzbetreiber einzureichen. (netzanschluss-mittelspannung@nordnetz.com)

Zur Betriebsbereitschaft/Inbetriebsetzung des Anschlusses
Um einen Termin zum Anschluss Ihrer Netzanschlussanlage und der Zählersetzung abzustimmen, wenden Sie sich bitte an das jeweilige Netzcenter. Den Kontakt finden Sie im Genehmigungsschreiben Ihrer Station. Bitte denken Sie daran, dass die Unterlagen im Vorwege vollständig als Kopie eingereicht sein müssen. Die Originale bringen Sie bitte zum Vor-Ort-Termin mit.

  1. Beauftragung für die Inbetriebsetzung aus unserem Inbetriebsetzungsangebot
  2. Messkonzept
  3. Vorausgefülltes Inbetriebnahmeprotokoll mit Grunddaten E.7 EZA und Anlage Messung
  4. Unterlagen für Anlagen und Stationen:
    DGUV-3-Bescheinigung vom Errichter
  5. Kabelmantelprüfprotokoll Kundenkabel
  6. Messgeräteschein kundeneigene Geräte
  7. Trafoprüfprotokoll
  8. Prüfprotokoll Übergabeschutz
  9. Aktualisierte Stromlaufpläne (Revisionszeichnung), nach erfolgreicher Inbetriebnahme verbleibt ein Exemplar in der Station
  10. Registrierungsbestätigung Marktstammdatenregister bei der Bundesnetzagentur.

Zur Fertigmeldung / Zählersetzung

  1. Fertigmeldung E.5 - Einreichung erfolgt ausschließlich über das Portal mein.Hausanschluss bzw. mein.Auftragsportal
  2. Übersichtsschaltplan (inkl. Bestandsanlagen und Zählernummern) – Nutzen Sie dafür unser Tool
  3. Kundendatenblatt
  4. Verbindliche Erklärung
  5. Anlagenzertifikat. (HINWEIS: planen Sie bitte 6 Wochen zur Prüfung des Zertifikats und der Ausstellung der vorläufigen Betriebserlaubnis in unserem Hause mit ein. Diese muss zur Inbetriebnahme vorliegen.) (bei einer Leistung >135 kW)

Bitte denken Sie daran ihre Anlage in der Direktvermarktung anzumelden. Hierzu wenden Sie sich direkt an das Postfach direktvermarktung@nordnetz.com (gilt für Anlagen > 100 KW)

Zur Abrechnung

  1. Erklärung Unternehmen in Schwierigkeiten (Bestätigung §19 EEG 2023) 
  2. Bestätigung §9 EEG 2023
  3. Erklärung zur Fernsteuerbarkeit nach §10b EEG, Einbaubeleg mit Datum über den Einbau und die Inbetriebnahme der technischen Einrichtung nach §10b EEG und Fernsteuerbarkeitsnachweis (Test) (gilt für Anlagen > 100 KW)
  4. Inbetriebsetzungsprotokoll E.10
  5. Konformitätserklärung zum Anlagenzertifikat (bis zu 1 Jahr nach Inbetriebsetzung einzureichen)

Sie errichten eine Freiflächenanlage > 1 MW? Dann benötigen wir zur Abrechnung zusätzlich noch folgende Unterlagen:

  1. Zuschlagsbestätigung der BNetzA
  2. Zahlungsberechtigung der BNetzA
  3. Bebauungsplan der die gesetzlichen Abstände wiedergibt
  4. Bestätigung der Gemeinde für die 2 km-Abstandsregelung (Nachweis, dass innerhalb von 24 Monaten nicht mehr als 20 MW im 2 km Radius in derselben Gemeinde errichtet wurde)
Erhöhter Vergütungssatz für Volleinspeise-PV-Anlage

PV-Dachanlagen mit einem Inbetriebnahmedatum nach dem 30.07.2023 können jährlich zwischen Voll- und Teileinspeisung wechseln. Die Mitteilung muss gemäß der gesetzlichen Vorgaben bis spätestens 30.11. des laufenden Jahres zur Berücksichtigung im Folgejahr erfolgen. Dafür können Sie dieses Formular verwenden:

Mitteilung zur Inanspruchnahme erhöher Vergütung bei PV-Volleinspeisung