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Melden Sie Ihre Anlage bis 30 kW in wenigen Schritten an.

Photovoltaik-Anlagen bis 30 kW

Erfahren Sie welche Schritte, Daten und Dokumente Sie brauchen.

Wichtig! Binden Sie von Anfang an ein Installateursunternehmen ein.

Hinweis für Planer: Sie übernehmen die Anmeldung für Ihren Kunden? Dann geben Sie sich im Portal mein.Hausanschluss als abweichenden Ansprechpartner an. So erhalten Sie die notwendigen Unterlagen im Prozess.

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Ihre Anlage melden Sie einfach online bei uns an. Danach erhalten Sie eine E-Mail mit einem Erstregistrierungslink für das mein.Hausanschlussportal. Dort finden Sie Ihre Daten, wichtige Dokumente und können den Status Ihres Antrags verfolgen.

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Direkt nach Ihrem Antrag erhalten Sie Ihre Anschlusszusage: Ihr Installateur kann die Anlage anschließen und beantragt, wenn notwendig, den Zählerwechsel.

Ihr Installateur hat die Anlage fertiggestellt und bei Bedarf einen neuen Zähler eingebaut? Das bestätigt er uns digital mit der sogenannten Fertigmeldung.

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Bitte melden Sie Ihre Anlage innerhalb eines Monats nach Fertigstellung durch den Installateur auf www.marktstammdatenregister.de bei der Bundesnetzagentur an.

Weitere Informationen zur Registrierung im Marktstammdatenregister finden Sie hier.

Hinweis: Sie haben auch einen Speicher? Dann müssen Sie diesen auch im MaStR anmelden. 

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Ihre Einspeisevergütung erhalten Sie, sobald von Ihnen alle notwendigen Informationen (z.B. Kontoverbindung oder Steuernummer) im Portal eingetragen sind.

Kleine Checkliste

Diese Daten müssen Sie im Portal angeben

Das brauche Sie für die Anmeldung:

  • Adresse des Anlagenbetreibers und falls abweichend Zustimmung des Grundstücks-/Gebäudeeigentümers
  • Adressdaten des Anlagenstandorts
  • Anzahl und Gesamtleistung der geplanten PV-Module
  • Anzahl, Leistung und Typ der geplanten Wechselrichter

Das brauche Sie (spätestens) nach der Fertigmeldung:

  • Kontoverbindung (IBAN) für die Auszahlung der Einspeisevergütung
  • Registrierung Ihrer Anlage im Marktstammdatenregister
  • Steuernummer/Umsatzsteuer-ID (gilt nicht für die Kleinunternehmerregelung)*

*Als Anlagenbetreiber haben Sie die Wahl zwischen Regelbeteuerung und der Kleinunternehmerregelung. Bitte besprechen Sie mit Ihrem Steuerberater, welche Variante sich am besten für Sie eignet.
Bitte denken Sie daran, Ihre Steuernummer im Falle der Regelbesteuerung anzugeben.  

Häufig gestellte Fragen