Abfrage Selbstverbrauch / Drittverbrauch
Neuigkeiten:
- Um Ihnen die jährliche Meldung der selbstverbrauchten bzw. an Dritte gelieferten Strommenge zu vereinfachen, schicken wir Ihnen unser PDF-Meldeformular im Januar/Februar 2024 per E-Mail zu.
Bitte sehen Sie davon ab, uns Ihre Meldung vorab und per Post/E-Mail zu senden.
Die betreffenden Kunden, die im Jahr 2023 einen Jahresverbrauch von größer 1.000.000 kWh gehabt haben, werden von uns im Dezember 2023 und Januar 2024 per E-Mail oder Brief informiert. - In der jährlichen Meldung müssen bei Drittverbrauchern auch Angaben zur Konzessionsabgabe gemacht werden. Für eine korrekte Abrechnung der Konzessionsabgaben ist es gemäß § 2 Abs 8. Konzessionsabgabenverordnung erforderlich, eine Zuordnung der Mengen auf verschiedene Konzessionsabgaben Sätze je nach Letztverbraucherstruktur vorzunehmen. Mehr Informationen finden Sie in unserem Infoblatt.
- Messen und Schätzen:
Die Übergangsregelung § 104 Abs. 10 EEG 2021 ist am 31.12.2021 ausgelaufen. Damit ist eine unbegründete Schätzbefugnis nicht mehr zulässig. Grundsätzlich sind ab diesem Zeitpunkt abzugrenzende Strommengen durch mess- und eichrechtskonforme Messeinrichtungen zu erfassen. Sollten Sie auch nach dem 01.01.2022 von der Ausnahmeregelung nach § 62b Abs. 2 und 3 EEG 2021 von einer Schätzung Gebrauch machen, dann ist eine Begründung der Schätzbefugnis und die Darlegung der Schätzmethode von Ihnen einzureichen. - Am 20. Januar 2021 haben die vier Übertragungsnetzbetreiber ihr gemeinsames Grundverständnis zum Thema Messen und Schätzen zusammengefasst. Die Informationen und das Dokument finden Sie unter folgendem Link: Messen und Schätzen
- Am 8. Oktober 2020 hat die Bundesnetzagentur den Leitfaden Messen und Schätzen bei EEG-Umlagepflichten in der finalen Version veröffentlicht. Das Dokument finden Sie auf der Seite der Bundesnetzagentur.
Hintergrund zur Meldung:
Mit einem Jahresverbrauch über 1.000.000 kWh sind Letztverbraucher verpflichtet, dem zuständigen Netzbetreiber bis zum 31. März eines Jahres, den aus dem Netz bezogenen und selbst verbrauchten Strom des im jeweils vorangegangenen Kalenderjahr zu melden.
Wichtig: Sollten Sie keine Mitteilung abgeben, erfolgt gesetzlich eine Einstufung in die Letztverbrauchergruppe A. Das bedeutet für Sie, dass die Netzumlagen in voller Höhe anfallen.
Meldung für das Kalenderjahr 2023
- Um Ihnen die jährliche Meldung der selbstverbrauchten bzw. an Dritte gelieferten Strommenge zu vereinfachen, finden Sie hier ab Mitte/Ende Januar 2024 unser Online-Formular.
- Sollten Sie auch nach dem 01.01.2022 von der Ausnahmeregelung nach § 62b Abs. 2 und 3 EEG 2021 von einer Schätzung Gebrauch machen, dann ist eine Begründung der Schätzbefugnis und die Darlegung der Schätzmethode von Ihnen einzureichen.
- Nachweise und Dokumente zu den weitergeleiteten Strommengen können Sie als Anhang in Ihrer E-Mail an uns schicken.
- Sollten Sie keine Mitteilung abgeben, erfolgt gesetzlich eine Einstufung in die Letztverbrauchergruppe A. Das bedeutet für Sie, dass die Netzumlagen in voller Höhe anfallen.
Wir verarbeiten die personenbezogenen Daten des Anschlussnehmers bzw. Anschlussnutzers nach den Vorschriften der Datenschutzgrundverordnung und des Bundesdatenschutzgesetzes.