Abfrage Selbstverbrauch / Drittverbrauch
Hintergrund:
Letztverbraucher mit einem Jahresverbrauch über 1.000.000 kWh, müssen dem zuständigen Netzbetreiber bis zum 31. März eines Jahres den im jeweils vorangegangenen Kalenderjahr aus dem Netz bezogenen und selbst verbrauchten Strom melden.
Was ist durch Sie zu tun:
Um Ihnen die jährliche Meldung der selbstverbrauchten bzw. an Dritte gelieferten Strommenge zu vereinfachen, stellen wir Ihnen nachfolgendes Formular zum Download zur Verfügung. Das ausgefüllte Formular können Sie speichern und per Mail an das Postfach netzabrechnung.rlm@sh-netz.com zurücksenden.
Wir verarbeiten die personenbezogenen Daten des Anschlussnehmers bzw. Anschlussnutzers nach den Vorschriften der Datenschutzgrundverordnung und des Bundesdatenschutzgesetzes.