Zählerwechsel auf Wunsch für Marktpartner
Hinweis für Privatkunden: Sie möchten einen Zählerwechsel auf Wunsch beauftragen? Diesen beantragen Sie bitte hier. Über den hier dargestellten Prozess können ausschließlich Marktpartner einen Zählerwechsel auf Wunsch für ihre Kunden beantragen.
Sie sind unser Marktpartner und wollen für Ihre Kunden ein iMsys beantragen?
Das Angebot zum Wechsel des bestehenden Zählers auf ein intelligentes Messsystem ist derzeit nur für folgende Kundengruppen nutzbar:
- Bezugskunden mit einem Verbrauch ≤ 100.000 kWh/a
- Einspeiser mit einer Anlagenleistung ≤ 100 kWp
- Anlagen, die unter die §14a EnWG-Regelung (Wärmepumpen, Wallboxen, Anlagen zur Raumkühlung und Stromspeicher) fallen
Bei folgenden Konstellationen schließen wir derzeit aus technischen Gründen den Wechsel auf ein intelligentes Messsystem aus:
- Anlagen, bei denen am Zählerplatz keine ausreichende Mobilfunkverbindung vorhanden ist
- Anlagen, in denen bereits ein intelligentes Messsystem verbaut ist
- Messstellenbetrieb, der von einem anderen Anbieter durchgeführt wird
Marktpartner haben die Möglichkeit, für ihre Kunden ein iMsys zu beantragen. Voraussetzung ist, dass die Kunden Ihnen hierfür ausdrücklich ihre schriftliche Zustimmung erteilt haben.
Zur Antragserteilung füllen Sie bitte dieses Excelformular aus und fügen es Ihrem Antrag als Anhang bei.
Mehrere Messstellen können über das Excelformular gebündelt werden.
Geben Sie im Excelformular unbedingt an, in welchem Netzgebiet der Antrag ausgeführt werden soll. Geben Sie bitte auch an, an welche Firma die Rechnung versendet werden soll.
Bitte beachten Sie, dass durch einen vorzeitigen Einbau Mehrkosten auf den Antragssteller zukommen. Die Preise für den Zählerwechsel auf Wunsch und die jährlichen Kosten zum Zähler entnehmen Sie unserem aktuell gültigen Preisblatt.
Wichtiger Hinweis: Falls ihr Durchschnittsverbrauch der letzten drei Jahre ≤ 6.000 kWh/a oder Ihre Einspeiseanlage ≤ 7kW/p ist, können gemäß unseres Preisblattes neben den Entgelten für Messstellenbetrieb von Intelligenten Messsystemen und dem Einmalentgelt zusätzlich jährlich zu zahlende Entgelte anfallen.